AGB / Buchungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Die Agentur IMM EUROPE - International Model Management Europe e.K. - im weiteren IMM
genannt- vermittelt den Vertragsabschluß mit Fotomodellen, Mannequins, Dressmen, Moderatoren,
Werbetypen, Komparsen / Statisten und Promoter. Im weiteren Models genannt.
Erklärungen der Agentur werden im Namen und für Rechnung der
Models abgegeben, die alleinige Vertragspartner des Auftraggebers sind.
2. Eine Haftung der Agentur für Forderungen, die sich aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und einem Model ergeben oder aufgrund gesetzlicher Regelungen gegenüber einem Model bestehen, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, solche Forderungen gegen den Anspruch der Agentur auf Zahlung der Vermittlungsprovision oder gegen Honoraransprüche anderer Models, die von der Agentur vermittelt werden, aufzurechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
3. Der Auftraggeber
erklärt sich bereit für die Vermittlung des
Vertragsabschlusses mit den Models deren geschuldete Vermittlungsprovision
in Höhe von 20% des vereinbarten Modelhonorars oder des zu zahlenden
Ausfallhonorars an IMM zu zahlen.
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist
ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model
mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend zu machen.
4. Zahlungen des Auftraggebers sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen ist nach vollständiger Bezahlung der Rechnung zulässig.
5. Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an den Aufnahmen lediglich für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Nutzung für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos und Internet bedarf in jedem Fall einer vorherigen Absprache.
6. Für die Rechtsbeziehung speziell zwischen den Fotomodellen und der Agentur einerseits und dem Auftraggeber andererseits, gilt im Übrigen nachfolgendes Buchungsreglement für Fotomodelle.
Buchungsreglements:
§ 1 Allgemeines
Alle Leistungen, Lieferungen und Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich
zu den nachfolgenden Bedingungen. Die nachfolgenden Bedingungen sollen die
Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen
Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende
Vereinbarungen getroffen werden.
§2
Buchungsgrundlagen
(1) Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen
und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der
Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes
vereinbart wird.
(2) Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen,
solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt, Direktbuchungen
unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Model nur im vorher schriftlich
spezifizierten Umgang zu beschäftigen und Fotos nur im vorher spezifizierten
Umfang zu nutzen.
(4) Alle Angelegenheiten über Gagenhöhe, Bildrechte und Dienste,
die das Model leistet, müssen mit der Agentur IMM verhandelt werden
und Verabredungen zwischen Agentur und Auftraggeber schriftlich fixiert werden.
Wenn der Auftraggeber oder der Fotograf oder jede andere Person in ihrem
Auftrag oder verbunden mit ihnen die Unterschrift des Models auf jeglichem
Dokument oder die mündliche Zusage des Models zu irgendetwas erhält,
so ist dies nicht bindend für Model oder Agentur, bis es schriftlich
durch die Agentur bestätigt wird.
(5) Das Model ist verpflichtet, Anfragen von Fotostudios, Fotografen, Agenturen,
werbetreibenden Unternehmen aller Art, die sich als Folge von Aufträgen
der Agentur IMM ergeben, zur Buchung an IMM zu verweisen. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, mit dem Model keine Nebenabsprachen zu treffen, insbesondere
das Model für weitere Aufträge nur über IMM zu buchen.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Namen, Telefonnummern, Adressen von
Models nicht ohne Rücksprache mit der Agentur weiterzugeben. Aufträge
für das Model, die sich aus unberechtigter Weitergabe solcher Details
an Dritte ergeben, gelten als über IMM gebucht und ziehen entsprechende
Agenturhonorar- Forderungen nach sich.
(7) Bei Zuwiderhandlung gegen 8 und 9, haften Model und Auftraggeber für
den durch die Zuwiderhandlung entgangenen Gewinn für IMM in Höhe
der an den Endkunden berechneten Gage.
(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen und Ergänzungen
der Buchungen nur nach vorheriger Absprache mit IMM vorzunehmen und es zu
unterlassen, Modelle während des Arbeitstages zu Buchungsänderungen
oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
(9) Der Auftraggeber leistet keine Zahlungen an das Model direkt. Abrechnung
erfolgt durch Agentur IMM.
(10) Das Fotomodell haftet für Zahlungsausfälle der Kunden persönlich, auch für die entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung.
§3 Buchungsmodalitäten
(1) Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt,
wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn
oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine
Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche
Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich
nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt.
Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge
nach.
(2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen
des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen
unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
(3) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich
und in jedem Fall vorher als solche zu deklarieren. Der Auftraggeber kann
eine wetterbedingte Buchung nur bis spätestens 9.30 Uhr am Aufnahmetag
der Modellagentur gegenüber absagen. Das Fotomodell erhält bei
rechtzeitiger Absage als Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Tageshonorars.
§4
Annullierung
(1) Eine Festbuchung kann grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert
werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände
dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar
machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen,
wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der
Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es
gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(5) Bei Annullierungen nach o.g. Fristen hat der Auftraggeber ein Ausfallhonorar
in Höhe von 100% des Gesamthonorars zu leisten.
(5) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach
besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer
Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
§5
Arbeitszeit
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer
Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit
einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten
Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up
und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde
vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird
aus Kulanz nicht berechnet.
(4) An- und Abreisezeiten (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus
Kulanz nicht berechnet.
§ 6 Model - Honorar
Das Model-Honorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte
zzgl. MwSt.
(1) Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden
Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren,
Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich
nicht um Werbung handelt.
(2) Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen
zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Bei Wäscheaufnahmen wird ein Aufschlag von 50%, bei Aktaufnahmen in
Höhe von 100% des Fotomodelhonorars erhoben.
(3) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen
Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und
Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
§7
Reisekosten
(1) Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet,
wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von
Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bis zu 2 Arbeitstage:
Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: ½ Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage:
kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über
mehr als 1 Arbeitstag.
(2) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs-
und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und
Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen
Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen
Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen.
Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen
pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege
wenn nicht anders vereinbart. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort
tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend
aufzuteilen.
§8
Zahlungskonditionen
Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und
Reisespesen werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufkurs bezahlt,
die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen.
§9
Reklamation, Haftung
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und
die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis
der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von
seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die
vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht
für dieses Model ausgenommen Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch
Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte
Reklamation.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes
Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies
aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich,
so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage
des Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende
Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das
einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden,
ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein
Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Die
Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf
das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
(5) Für Hairstyling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.
§10
Nutzungsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten
Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem
genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für
den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte
Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen
Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen,
Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedarf einer ausdrücklichen
schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der
Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt.
Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts
ist unzulässig.
(4) IMM haftet nicht für etwaige Nutzungsverletzungen durch Auftraggeber
oder Dritte.
§11 Schlußbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und
Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist
der Sitz der Agentur.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der
Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger
Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während
der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen
anzuhalten.
(3) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung
gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst
nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz
der Agentur.