AGB / Buchungsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen:


1. Die Agentur IMM EUROPE - International Model Management Europe e.K. - im weiteren IMM genannt- vermittelt den Vertragsabschluß mit Fotomodellen, Mannequins, Dressmen, Moderatoren, Werbetypen, Komparsen / Statisten und Promoter. Im weiteren Models genannt. Erklärungen der Agentur werden im Namen und für Rechnung der Models abgegeben, die alleinige Vertragspartner des Auftraggebers sind.

2. Eine Haftung der Agentur für Forderungen, die sich aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und einem Model ergeben oder aufgrund gesetzlicher Regelungen gegenüber einem Model bestehen, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, solche Forderungen gegen den Anspruch der Agentur auf Zahlung der Vermittlungsprovision oder gegen Honoraransprüche anderer Models, die von der Agentur vermittelt werden, aufzurechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

3. Der Auftraggeber erklärt sich bereit für die Vermittlung des Vertragsabschlusses mit den Models deren geschuldete Vermittlungsprovision in Höhe von 20% des vereinbarten Modelhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars an IMM zu zahlen.
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

4. Zahlungen des Auftraggebers sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen ist nach vollständiger Bezahlung der Rechnung zulässig.

5. Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an den Aufnahmen lediglich für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Nutzung für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos und Internet bedarf in jedem Fall einer vorherigen Absprache.

6. Für die Rechtsbeziehung speziell zwischen den Fotomodellen und der Agentur einerseits und dem Auftraggeber andererseits, gilt im Übrigen nachfolgendes Buchungsreglement für Fotomodelle.

Buchungsreglements:


§ 1 Allgemeines
Alle Leistungen, Lieferungen und Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

§2 Buchungsgrundlagen
(1) Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
(2) Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Model nur im vorher schriftlich spezifizierten Umgang zu beschäftigen und Fotos nur im vorher spezifizierten Umfang zu nutzen.
(4) Alle Angelegenheiten über Gagenhöhe, Bildrechte und Dienste, die das Model leistet, müssen mit der Agentur IMM verhandelt werden und Verabredungen zwischen Agentur und Auftraggeber schriftlich fixiert werden. Wenn der Auftraggeber oder der Fotograf oder jede andere Person in ihrem Auftrag oder verbunden mit ihnen die Unterschrift des Models auf jeglichem Dokument oder die mündliche Zusage des Models zu irgendetwas erhält, so ist dies nicht bindend für Model oder Agentur, bis es schriftlich durch die Agentur bestätigt wird.
(5) Das Model ist verpflichtet, Anfragen von Fotostudios, Fotografen, Agenturen, werbetreibenden Unternehmen aller Art, die sich als Folge von Aufträgen der Agentur IMM ergeben, zur Buchung an IMM zu verweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit dem Model keine Nebenabsprachen zu treffen, insbesondere das Model für weitere Aufträge nur über IMM zu buchen.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Namen, Telefonnummern, Adressen von Models nicht ohne Rücksprache mit der Agentur weiterzugeben. Aufträge für das Model, die sich aus unberechtigter Weitergabe solcher Details an Dritte ergeben, gelten als über IMM gebucht und ziehen entsprechende Agenturhonorar- Forderungen nach sich.
(7) Bei Zuwiderhandlung gegen 8 und 9, haften Model und Auftraggeber für den durch die Zuwiderhandlung entgangenen Gewinn für IMM in Höhe der an den Endkunden berechneten Gage.
(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen und Ergänzungen der Buchungen nur nach vorheriger Absprache mit IMM vorzunehmen und es zu unterlassen, Modelle während des Arbeitstages zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
(9) Der Auftraggeber leistet keine Zahlungen an das Model direkt. Abrechnung erfolgt durch Agentur IMM.
(10) Das Fotomodell haftet für Zahlungsausfälle der Kunden persönlich, auch für die entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung.

§3 Buchungsmodalitäten
(1) Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
(2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
(3) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und in jedem Fall vorher als solche zu deklarieren. Der Auftraggeber kann eine wetterbedingte Buchung nur bis spätestens 9.30 Uhr am Aufnahmetag der Modellagentur gegenüber absagen. Das Fotomodell erhält bei rechtzeitiger Absage als Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Tageshonorars.

§4 Annullierung
(1) Eine Festbuchung kann grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(5) Bei Annullierungen nach o.g. Fristen hat der Auftraggeber ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des Gesamthonorars zu leisten.
(5) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

§5 Arbeitszeit
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(4) An- und Abreisezeiten (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

§ 6 Model - Honorar
Das Model-Honorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. MwSt.
(1) Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(2) Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Wäscheaufnahmen wird ein Aufschlag von 50%, bei Aktaufnahmen in Höhe von 100% des Fotomodelhonorars erhoben.
(3) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

§7 Reisekosten
(1) Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bis zu 2 Arbeitstage: Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: ½ Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als 1 Arbeitstag.
(2) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen.
Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege wenn nicht anders vereinbart. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

§8 Zahlungskonditionen
Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen.

§9 Reklamation, Haftung
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model ausgenommen Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die
Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Für Hairstyling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.

§10 Nutzungsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
(4) IMM haftet nicht für etwaige Nutzungsverletzungen durch Auftraggeber oder Dritte.

§11 Schlußbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
(3) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.